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Montag, 14. September 2015

Ausbildung im öffentlichen Dienst

Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst sind Verwaltungen und Behörden von Bund, Ländern und Kommunen.

Wie Unternehmen in der freien Wirtschaft bieten auch Behörden 3-jährige duale Ausbildungen an, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind. Dazu zählen die Ausbildungen zu Verwaltungsfachangestellten, Sozialversicherungsfachangestellten bei den Kranken-, Sozial- und Rentenversicherungen und die Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen bei den Agenturen für Arbeit. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit gibt Ihnen Auskunft über Ausbildungsgänge, Bewerbungsadressen und -fristen.

Bei den Beamten unterscheidet man zwischen dem nichttechnischen und dem technischen Dienst. Abhängig vom Schulabschluss kann eine Laufbahn im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst eingeschlagen werden. Die Beamtenberufe sind durch Ausbildungs- und Laufbahnverordnungen geregelt.

Quelle

Beispiele:


Seite der Bundesverwaltung



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