
Bewerben für dieses Stipendium kann sich jeder in Deutschland lebende Studienanfänger mit Migrationshintergrund (beide Elternteile müssen im Ausland geboren sein), unabhängig von Nationalität, Aufenthaltsstatus und Art der Hochschulzugangsberechtigung, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Die wirtschaftlichen bzw. Vermögensverhältnisse der Bewerberin/des Bewerbers lassen keine eigenständige Finanzierung des Studiums an der Partnerhochschule zu (BAföG Berechtigung).
- Die Bewerberin/Der Bewerber erbringt hervorragende schulische Leistungen und hat eine exzellente Allgemeinbildung.
- Sie/Er zeigt gesellschaftliches und soziales Engagement und überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft und Zielstrebigkeit auch außerhalb der Schule
und erfüllt alle Zugangsvoraussetzungen der Partnerhochschule.
Am 11.01.2010 wird Herr Karaer über die Einzelheiten informieren und für Nachfragen zur Verfügung stehen.